Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die Ausführung aller Aufträge an die InduDENT AG betreffend aller Lieferungen und Leistungen sowie diesbezügliche Angebote erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

2. Preise

2.1 Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern keine hiervon abweichenden besonderen Vereinbarungen getroffen werden.

2.2 Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Erhöhungen bis 10 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 10 % erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3. Lieferzeit

Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

4. Versand

Der Versand aller Lieferungen und Leistungen inklusive Nacherfüllung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Haftung

5.1. Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle, Datensätze o.ä. zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Tagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen; neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen.

5.2. Mängelansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht auf Nacherfüllung (Nachbesserung, Neuerstellung, Ersatzlieferung beschränkt. Die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.

5.3. Schadensersatzansprüche sind generell ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen und Schadenersatzansprüche Dritter sowie Ansprüche für Folgeschäden können nicht verlangt werden.

6. Arbeitsunterlagen

Die Herstellung der zahntechnischen Produkte erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Modelle, Maße, Abbildungen, elektronischen Daten usw. (im Folgenden  "Leistungsdaten" genannt). Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die Qualität der zur Verfügung gestellten Leistungsdaten. Da die Leistungsdaten von entscheidendem Einfluss auf den Sitz der fertigen Arbeit im Munde des Patienten sind, hat der Auftragnehmer das Recht, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Leistungsdaten zu verändern oder zurückzugeben. Für alle Folgen, die aufgrund fehlerhafter oder nicht ausreichender Leistungsdaten entstehen (z.B. fehlerhafte Modelle und Abformungen), haftet ausschließlich der Auftraggeber.

7. Zahlung

7.1 Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang. Schecks gelten erst mit Einlösung und anschließender Verfügbarkeit für den Auftragnehmer als Zahlung. Wechsel werden nicht angenommen.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz verlangt werden.

7.2. Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.

8.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Fertigungsauftrages an den Auftragnehmer ab.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.3 Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.4 Sollte eine der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen gültig.

Stand: 01.07.2009